Ausländische Touristen benötigen ein Visum, um in die VR China einreisen zu können.
Visa können bei den zuständigen Botschaften resp. Konsulaten beantragt werden.
Beantragung eines Touristenvisums bei der zuständigen Botschaft
Für die Beantragung eines Touristenvisums bei der Botschaft werden ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular (Blockschrift) mit einem Paßbild und ein Reisepaß, der bei der Visumsausstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein muß und mindestens eine leere Seite für das zu erteilende Visum hat, benötigt.
Pauschalreisende müssen eine vom Reiseveranstalter extra für die Beantragung des Visums ausgestellte Buchungs-/Reisebestätigung vorlegen.
Individualtouristen müssen die Flugtickets oder Bahntickets [besonders Rückflug/Rückreise oder Weiterreise in ein anderes Land] resp. deren Buchungsbescheinigungen und Hotelreservierungen vorlegen.
Bei Einladungen durch Familienangehörigen, die in China arbeiten/studieren sind neben dem Nachweis der Tickets auch noch eine Paß- und eine Visumskopie der einladenden Person, die Einladung und der Nachweis der Familienangehörigkeit erforderlich.
Wenn man die in China studierenden Kinder besuchen will, verbindet man das, um den bürokratischen Aufwand gering zu halten, am besten mit einer individuel gestalteten Pauschalreise.
Die Beantragung eines Visums ist frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise möglich.
Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage, eine Expreßbearbeitung ist gegen Kostenaufschlag möglich.
Alle Unterlagen müssen persönlich oder in Vertretung [z.B. durch einen Visumsdienst] eingereicht bzw. abgeholt werden.
Die Beantragung des Visums per Postweg ist nicht möglich.
Alle im Visum eingetragenen Daten sollten bei der Abholung gründlich geprüft werden.
Ab dem Ausstellungsdatum ist das Visum 90 Tage gültig. [D.h. man muß innerhalb von 90 Tagen nach Erteilung des Visums in China einreisen]
Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen.
Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich.
Eine Verlängerung des Visums in China ist [theoretisch] möglich. Dafür muß man das für die Region zuständige „Büro für öffentliche Sicherheit“ [PSB Public Security Bureau Exit-EntryAdministration Department] aufsuchen.
Deutsche Staatsbürger beantragen Ihr Visum für China in der
Botschaft der Volksrepublik China in Berlin
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Telefon: (030) 27588-0
e-Mail: chinesischeBotschaft@debitel.net
Webseite: http://www.china-botschaft.de/
Für die Bearbeitung von Visumsanträgen ist die Konsularabteilung der Botschaft zuständig.
Botschaft der Volksrepublik China in Berlin - Konsularabteilung -
Brückenstraße 10
10179 Berlin
Telefon: (030) 27588 572 (Die und Do, 15:00-17:00 Uhr)
Bürozeiten der Konsularabteilung: Mo - Fr, jeweils von 9:00 - 12:00 Uhr.
Konsularbereich: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Die Bezahlung der Gebühren ist nur in bar möglich.
Beantragung des Visums im
Generalkonsulat der VR China in Hamburg ist ebenfalls möglich.
Elbchaussee 268
22605 Hamburg
Telefon: (040) 8227 60 0, (040) 8227 60 13
Öffnungszeiten: Mo - Fr, 9:00-12:00 Uhr (keine telefonische Auskunft)
Tel: 040-82276012 (Di., Do. 14:00-16:00 Uhr, nur für telefonische Auskunft, keine Abgabe oder Abholung))
e-Mail:
Webseite: http://hamburg.china-consulate.org/det/
Konsularbereich: Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Die Bezahlung der Gebühren in bar ist hier nicht mehr möglich, es werden seit dem 8. Nov. 2010 nur noch EC-Karte oder Verrechnungsscheck akzeptiert.
Beantragung des Visums im
Generalkonsulat der VR China in Frankfurt / M ist ebenfalls möglich.
Stresemannallee 19-23
60589 Frankfurt / M
Telefon: (069) 750855 34 (Visa)
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00 (Einlaß bis 11:30)
Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 - 17:00
e-Mail: consulate_frankfurt3@hotmail.com
Webseite: http://frankfurt.china-consulate.org/det/
Konsularbereich: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
Die Bezahlung der Gebühren ist nur in bar möglich.
Beantragung des Visums im
Generalkonsulat der VR China in München ist ebenfalls möglich.
Roman Str. 107
80639 München
Telefon: (089) 173016 12
Bürozeit: Mo- Fr, 9:00 - 12:00 Uhr
Telefonische Beratung nur : Mo und Mi, 15:00 - 17:00 Uhr
e-Mail: chinaconsul_mu_de@mfa.gov.cn chinaconsul_mu_de@mfa.gov.cn
Webseite: http://munich.china-consulate.org/ger/
Konsularbereich: Bayern
Die Bezahlung der Gebühren ist nur mit EC-Karte und Scheck möglich.
Österreichische Staatsbürger beantragen Ihr Visum für China in der
Botschaft der Volksrepublik China in Wien
Metternichgasse 4
1030 Wien
Telefon: (01) 714 31 49
e-Mail: chinaemb_at@mfa.gov.cn
Webseite:www.chinaembassy.at
Für die Bearbeitung von Visumsanträgen ist die Konsularabteilung der Botschaft zuständig.
Botschaft der Volksrepublik China in Wien - Konsularabteilung -
Neulinggasse 29-1-11
1030 Wien
Telefon: (01) 7103648
Öffnungszeiten: Mo, Mi, 08:30 -11:00 Uhr;14:00 -16:00 Uhr Fr: 08:30 -11:00 Uhr
Telefonische Beratung: (01) 710364816 Di und Do, 9:00 bis 11:00 Uhr
Alle Papiere konnen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden.
Die Beantragung des Visums per Postweg ist nicht möglich.
Die normale Bearbeitungszeit beträgt 7 Tage. Eine bevorzugte Bearbeitung ist gegen eine zusätzliche Gebühr möglich
Bezüglich der anfallenden Gebühren siehe hier.
Schweizerische Staatsbürger beantragen Ihr Visum für China in der
Botschaft der Volksrepublik China in Bern
Kalcheggweg 10
3006 Bern
Telefon: (031) 352 73 33
e-Mail: china-embassy@bluewin.ch
Webseite: www.china-embassy.ch
Für die Bearbeitung von Visumsanträgen ist die Konsularabteilung der Botschaft zuständig.
Botschaft der Volksrepublik China in Bern - Konsularabteilung -
Kalcheggweg 10
3006 Bern
Telefon: (031) 351 8257
e-Mail: visastelle@bluewin.ch
Webseite: www.china-embassy.ch
Bürozeiten der Konsularabteilung: Mo – Fr, 9:00 - 12:00 Uhr
(telefonische Beratung: Mo - Fr, 16:30 - 17:30 Uhr)
Konsularbereich:
Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen.
Die Bezahlung der Gebühren kann nur in bar erfolgen.
Beantragung des Visums im
Generalkonsulat der VR China in Zürich ist ebenfalls möglich.
Bellariastraße 20
8002 Zürich
Telefon: (044) 201 10 05
e-Mail: chinaconsul_zu_ch@mfa.gov.cn
Webseite: http://zurich.china-consulate.org
Bürozeiten der Konsularabteilung: Mo - Fr, 9:00 - 12:00. Uhr
Konsularbezirk: Aargau, Appenzell Ausserhoden, Appenzell Innerhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Zug, Thurgau, Zürich
Bezüglich der anfallenden Gebühren siehe hier.
Das Generalkonsulat der VR China in Zürich ist auch für das Fürstentum Lichtenstein zuständig.
Hier können Sie den Antrag für ein Touristenvisum herunterladen.
Aufgrund der gegenseitigen Gleichbehandlung wurden die chinesischen Visumsanträge an die Visumsanträge anderer Staaten angepaßt.
Hinweise zum Ausfüllen des Visumsantrages
Punkt 1.13
Wenn Sie als Tourist reisen wollen, empfehlen wir Ihnen die Angabe „Angestellter“.
Parlamentarier, Abgeordnete, Senatoren, Journalisten, Redakteure, Geistliche, aktive Militärpersonen müssen mit einem umständlichen, zusätzlichen und bürokratischen Aufwand rechnen.
Punkt 2.2
Ist während Ihrer Chinareise eine Ausreise nach Hongkong oder Macao oder ein anderes Land mit anschließender Wiedereinreise geplant [Reiseverlauf Beispiel: Deutschland- China- Hongkong- China- Deutschland oder Deutschland- China- Vietnam- China- Deutschland], benötigt man ein Visum für China mit mindestens 2-maliger Einreise.
Obwohl Hongkong und Macao Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte "Sonderverwaltungszonen" in vielen Bereichen weitgehende Autonomie - so können deutsche, östereichische und schweizerische Staatsangehörige für 90 Tage visafrei nach Hongkong und Macao einreisen [siehe unten]. Erfolgt die Einreise von China aus, so ist unbedingt zu beachten, daß dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muß, bei entsprechender Reiseplanung, bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden.
Punkt 2.5
Hier tragen Sie bitte den Namen und die Adresse des ersten Hotels auf ihrer Reise ein.
Diese finden Sie in den Reiseunterlagen, die wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung schicken.
Punkt 2.8
Hier tragen Sie bitte folgenses ein:
Name: Guilin Everyone International Travel Ltd.
Adresse: Room 702, Kangmei Building, Zhongshan Road
541001 Guilin, Guangxi, VR China
Telefon: 0086 – 773 – 2853814
Punkt 4.1 bzw 4.2
wenn „ja“ dann unter „näherer Beschreibung“: z.B. Touristenreise...Geschäftsreise... – je nach der Art des letzten Visums, außer dem von wann bis wann,
Verlängerung des Touristenvisums in China
Die Verlängerung des Touristenvisums für China in China ist prinzipiell möglich.
Dazu muß man sich an das für den Aufenthaltsort zuständige PSB [Public Security Bureau, Exit- Entry Department] wenden.
Beantragung des Touristenvisums bei der Ankunft
Auch wenn sich China immer mehr dem Tourismus öffnet, gibt es ein echtes „visa on arrival“ noch nicht.
D.h. die Beantragung und Erteilung eines Visums bei Ankunft in China ohne vorherige Absprachen und ohne chinesischen Partner ist noch nicht möglich.
Auch das vielfach erwähnte „visa on arrival“ für Hainan setzt voraus, daß man eine Pauschalreise bei einen autorisierten Reiseveranstalter mit Sitz in Hainan gebucht hat. Dieses Visum hat aber gegenüber einem normalen Touristenvisum noch deutlich zeitliche und räumliche Begrenzung
Visum für Hongkong und Macao
Obwohl Hongkong und Macao Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte "Sonderverwaltungszonen" in vielen Bereichen weitgehende Autonomie - so können unter anderen deutsche, östereichische und schweizerische Staatsangehörige für 90 Tage als Touristen visafrei nach Hongkong und Macao einreisen.
Für längere Zeiträume oder für andere Zwecke als den Tourismus wird ein Visum benötigt, daß man bei den Botschaften oder Konsulaten der VR China beantragen muß.
Besonderheiten für eine Reise nach Tibet
Wenn Sie eine Reise nach Tibet planen, setzen Sie sich bitte vor Beantragung des Visums für China unbedingt mit uns in Verbindung!
Für den Besuch des
Tibet benötigt man neben dem Visum für China noch eine besondere Einreiseerlaubnis und andere „Permits“, die wir Ihnen aber problemlos besorgen können.
Diese besondere Einreiseerlaubnis können Sie nur bei chinesischen Reiseagenturen erhalten [oder bei ausländischen Reiseagenturen, die ihrerseits aber wieder mit chinesischen Agenturen zusammenarbeiten.]
Diese Erlaubnis gibt es inzwischen auch für Individualreisende.
Sie wird aber nur erteilt, wenn der Reisende die Dienste eines Reiseführers vor Ort in Anspruch nimmt und ab einer Reisedauer von mindestens drei Tagen.
Für die Beantragung dieser Reiseerlaubnis benötigen wir eine Kopie ihres Reisepasses und Ihres Visums für China sowie die Angabe Ihres Berufes.
Expats, die in China leben und arbeiten, müssen darüber hinaus noch eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers in China vorlegen, aus der hervorgeht, bei welcher Firma sie arbeiten.
Alle Informationen wurden nach umfangreicher Recherche niedergeschrieben und stellen die Kenntnis zum aktuellen Zeitpunkt
(Dez. 2011) dar. Wir möchten aber darauf hinweisen, daß sich Bestimmungen verändern können und wir keine Haftung für die Vollständigkeit der Informationen übernehmen.