Erforderliche Unterlagen für ein Visum nach China:
Stand: 02. März 2009
(Besonderheiten für eine Reise nach Tibet siehe unten)
- Reisepaß (mindestens noch 6 Monate gültig und mindestens eine leere Seite für das Visum)
- Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) in einfacher Ausfertigung
- 1 Lichtbild
- für ein Geschäftsvisum: eine Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen,
Die Einladung muß seit dem 01. 10. 2003 im Original (in chinesischer Schrift mit original rotem Stempel) vorgelegt werden.
Ein AIDS-Test ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.
Einreisebeschränkungen:
- Die Regierung der Volksrepublik China akzeptiert keine Reisedokumente, die von Taiwan ausgestellt wurden.
- Die Volksrepublik China erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft nicht an.
- Reisende müssen bei der Einreise eine Gesundheitserklärung unterzeichnen. Personen, die HIV-positiv sind, an Lepra oder offener Lungentuberkulose erkrankt sind, wird die Einreise verweigert.
Kinderausweis:
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt, er muß zwingend mit einem Lichtbild versehen sein (gilt auch für Säuglinge).
Kinder sollten über ein eigenes Visum in einem eigenen Reisedokument verfügen.
Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Andernfalls muß der Visa - Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.
Visagebühr(es wird nur Bargeld für Visagebühr akzeptiert)
Touristen- und Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger
Visum, einmalige Einreise pro Person 30 Euro
Visum, zweimalige Einreise pro Person 45 Euro
Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate pro Person 60 Euro
Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr pro Person 90 Euro
Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Visum, einmalige Einreise pro Person 30 Euro
Visum, zweimalige Einreise pro Person 50 Euro
Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate pro Person 70 Euro
Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr pro Person 100 Euro
Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung
am gleichen Tag ( Annahme nur bis 11: 00 ) pro Person 30 Euro
innerhalb von 2 Arbeitstage pro Person 20 Euro
Die erforderliche Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.
Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen.
Die Inanspruchnahme eines Visadienstes, der die Formaliäten gegen eine Gebühr erledigt, ist erlaubt.
Alle im Visum eingetragenen Daten sollten bei der Abholung gründlich geprüft werden.
Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich.
Ein Touristen-Visum berechtigt in der Regel für einen Aufenthalt von 30 Tagen in China.
Eine Verlängerung vor Ort in China ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muß neu beantragt werden.
Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollten Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.
Ist während der China-Reise eine Ausreise nach Hongkong geplant (Reiseverlauf Beispiel: Deutschland- China- Hong Kong- China- Deutschland), benötigt man ein China-Visum mit 2-maliger Einreise in die VP China
Für das Ausstellen eines Visums sind folgende Stellen zuständig:
Deutschland
Konsularabteilung der Botschaft der VR China
10179 Berlin, Brückenstraße 10,
Tel: 030-27588572
Fax: 030-27588519
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00- 12:00
Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00
Generalkonsulat der VR China in Frankfurt a.M
60326 Frankfurt a.M, Mainzer Landstr.175,
Tel: 069-75085548(Pass), 75085534(Visa), 75085549(Beglaubigung),
Fax: 069-75085530
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00
Telefonische Beratung: Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00
Generalkonsulat der VR China in Hamburg
22605 Hamburg, Elbchaussee 268,
Tel: 040-82276018
Fax: 040-8226231
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00
Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00
(Konsularbezirke: Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein)
Generalkonsulat der VR China in München
80639 München, Roman Str.107,
Tel: 089-17301618
Fax: 089-17301623
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00
Telefonische Beratung: Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00
(Konsularbezirk: Bundesland Bayern)
Österreich
Botschaft der VR China
Reisnerstr. 55
1030 Wien
Tel. 02221- 712 5527
Visum direkt: 069914778709
Schweiz
Generalkonsulat
Bellariastr. 20
8002 Zürich
Tel. 01-201 1005
Beim Ausfüllen des Visumsantrages beachten sie bitte folgendes:
unter Punkt 4.7 "Name der Person in China, die Sie eingeladen hat oder die Sie besuchen möchten"tragen Sie bitte folgendes ein:
Guilin Everyone International Travel Ltd
unter Punkt 4.8 "Telefonnummer dieser Person" tragen Sie bitte folgendes ein:
0086-773-2853814
unter Punkt 4.9 "Adresse dieser Person" tragen Sie bitte folgendes ein:
Room 702, Kangmei Building, Zhongshan Road, Guilin, Guangxi, China
Postleitzahl: 541001
unter Punkt 4.10 "E- mail Adresse dieser Person" tragen Sie bitte folgendes ein:
chinareisen@china-entdecken.com
Besonderheiten für eine Reise nach Tibet
Für den Besuch des Tibet benötigt man neben dem Visum für China noch eine besondere Einreiseerlaubnis, die wir Ihnen aber problemlos besorgen können.
Diese besondere Einreiseerlaubnis können Sie nicht außerhalb Chinas erhalten sondern nur bei chinesischen Reiseagenturen. Diese Erlaubnis gibt es inzwischen auch für Individualreisende.
Sie wird aber nur erteilt, wenn der Reisende die Dienste eines Reiseführers vor Ort in Anspruch nimmt und ab einer Reisedauer von mindestens drei Tagen.
Für die Beantragung dieser Reiseerlaubnis benötigen wir eine Kopie ihres Reisepasses und Ihres Visums für China sowie die Angabe Ihres Berufes.